Stromsperre: Wann darf der Anbieter den Strom nicht abstellen?
Eine Stromsperre trifft selten aus heiterem Himmel. Vorher müssen Mahnung, Sperrandrohung, Fristen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit passen. Genau dort liegt Ihr Hebel: Wenn eine Voraussetzung fehlt, wenn der Rückstand zu niedrig ist, wenn eine Abwendungsvereinbarung angenommen wurde oder wenn im Haushalt besondere Schutzbedürftigkeit besteht, darf der Anbieter den Strom nicht einfach abstellen.

Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Stromsperre unzulässig ist, welche Fristen gelten und wie Sie konkret reagieren, wenn der Brief mit der Sperrandrohung im Briefkasten liegt. Es geht um Haushaltskunden in Deutschland. Bei Sonderverträgen können Vertragsdetails eine Rolle spielen, die gesetzlichen Schutzregeln rund um Zahlungssperren bleiben aber der zentrale Maßstab.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zur Stromsperre in Kürze
- Wann darf der Anbieter den Strom nicht abstellen?
- Rechtliche Grundlagen: EnWG und StromGVV verständlich erklärt
- Die 100-Euro-Grenze: Kein Strom abstellen wegen Kleinstbeträgen
- Fristen: Mahnung, Androhung und konkrete Sperrankündigung
- Abwendungsvereinbarung: Der wichtigste Hebel vor der Sperre
- Härtefälle: Wann eine Stromsperre unverhältnismäßig ist
- Wenn die Rechnung falsch ist: Widerspruch statt Schweigen
- Was tun, wenn die Stromsperre schon angekündigt wurde?
- Nach einer Stromsperre: So kommt der Strom wieder zurück
- Technischer Ablauf: Wer sperrt den Strom tatsächlich?
- Mieter, Vermieter und Stromsperre: Sonderfall mit Risiko
- Wie viele Stromsperren gibt es in Deutschland?
- Vorbeugen: So vermeiden Sie eine neue Stromsperre
- Kurze Einordnung für schnelle Antworten
- FAQ zur Stromsperre
Das Wichtigste zur Stromsperre in Kürze
- Unter 100 Euro Rückstand keine Sperre: Wegen Zahlungsverzug darf die Versorgung nicht unterbrochen werden, wenn nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen weniger als 100 Euro offen sind.
- Vier Wochen Vorlauf: Zwischen erster Sperrandrohung und tatsächlicher Unterbrechung müssen in der Regel mindestens vier Wochen liegen.
- Acht Werktage vorher informieren: Vor der konkreten Stromsperre muss der Lieferant nochmals in Textform informieren und den geplanten Termin nennen.
- Abwendungsvereinbarung schützt: In der Grundversorgung muss ein Angebot zur Abwendung der Sperre gemacht werden. Wird es rechtzeitig angenommen und eingehalten, darf nicht gesperrt werden.
- Härtefälle zählen: Bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Kleinkindern, elektrisch betriebenen medizinischen Geräten oder Medikamenten, die gekühlt werden müssen, kann eine Sperre unverhältnismäßig und damit unzulässig sein.
- Schriftlich reagieren: Wer eine Sperrandrohung erhält, sollte nicht nur telefonieren, sondern per E-Mail oder Einwurfeinschreiben widersprechen und Nachweise beilegen.
Wann darf der Anbieter den Strom nicht abstellen?
Der Stromanbieter darf den Strom nicht abstellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Versorgungssperre fehlen. Maßgeblich sind vor allem § 41f EnWG, bei Grundversorgung zusätzlich § 19 StromGVV. Kurz gesagt: Eine Stromsperre muss angekündigt, verhältnismäßig und vermeidbar sein. Sie darf nicht als Druckmittel für jeden kleinen Zahlungsrückstand genutzt werden.
Unzulässig ist eine Stromsperre vor allem in diesen Fällen:
- Der Zahlungsrückstand liegt unter 100 Euro.
- Die offene Summe erreicht nicht das Doppelte des monatlichen Abschlags oder der vereinbarten Vorauszahlung.
- Es gab keine ordnungsgemäße Mahnung.
- Die Sperre wurde nicht mindestens vier Wochen vorher angedroht.
- Die konkrete Sperre wurde nicht mindestens acht Werktage vorher angekündigt.
- Der Anbieter hat keine Abwendungsvereinbarung angeboten, obwohl er dazu verpflichtet war.
- Sie haben eine zulässige Abwendungsvereinbarung angenommen und halten diese ein.
- Die Sperre wäre unverhältnismäßig, etwa wegen ernster Gesundheitsgefahren im Haushalt.
- Die Forderung ist offensichtlich falsch, nicht fällig oder nachvollziehbar bestritten.
Rechtliche Grundlagen: EnWG und StromGVV verständlich erklärt
Die Regeln zur Stromsperre wurden in den vergangenen Jahren verbraucherfreundlicher gefasst. Die Bundesnetzagentur nennt als gesetzliche Grundlage die §§ 41f und 41g EnWG und erklärt, dass bei Sperrung und Entsperrung der Netzbetreiber beauftragt wird. Einen guten Überblick bietet die Seite der Bundesnetzagentur zu Sperrungen.
§ 41f EnWG: Schutz für Haushaltskunden
§ 41f EnWG regelt Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden. Der Lieferant darf eine Unterbrechung nur beauftragen, wenn trotz Mahnung nicht gezahlt wurde, die Sperre vorher angedroht wurde und sie verhältnismäßig ist. Verhältnismäßigkeit ist kein schmückendes Wort. Sie bedeutet: Der Anbieter muss prüfen, ob der Eingriff im konkreten Fall tragbar ist.
Gerade bei Strom ist das spürbar. Ohne Strom funktionieren Kühlschrank, Licht, Herd, Internet, Warmwasserbereitung oder medizinisch nötige Geräte oft nicht mehr. Deshalb schaut das Recht nicht nur auf den offenen Betrag, sondern auch auf die Folgen im Haushalt.
§ 19 StromGVV: Besonderheiten in der Grundversorgung
Wer in der Grundversorgung ist, wird zusätzlich durch die Stromgrundversorgungsverordnung geschützt. Nach § 19 StromGVV darf der Grundversorger bei Zahlungsverzug nicht sofort sperren. Er muss mahnen, die Sperre vier Wochen vorher androhen und bestimmte Hinweise geben. Dazu gehört insbesondere das Angebot einer Abwendungsvereinbarung.
Eine Abwendungsvereinbarung ist praktisch eine Rettungsleine: Sie kombiniert meist eine zinsfreie Ratenzahlung für die Altschulden mit der Pflicht, laufende Abschläge weiter zu zahlen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher in der Grundversorgung vor der Sperre ein Recht auf eine solche Ratenzahlungsvereinbarung haben.
Die 100-Euro-Grenze: Kein Strom abstellen wegen Kleinstbeträgen
Eine Stromsperre wegen Zahlungsrückstand ist nicht zulässig, wenn der Rückstand unter 100 Euro liegt. Maßgeblich ist der Betrag, der nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen offen bleibt. Hat der Anbieter also 145 Euro angemahnt, Sie zahlen 60 Euro und es bleiben 85 Euro, fehlt diese Voraussetzung.
Die 100-Euro-Grenze ist aber nicht der einzige Filter. Zusätzlich muss der Rückstand in der Regel mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags oder der monatlichen Vorauszahlung erreichen. Wer 80 Euro Abschlag zahlt, landet damit bei einer weiteren Schwelle von 160 Euro. Beide Grenzen müssen sauber geprüft werden. Genau hier passieren in der Praxis Fehler.
Rechenbeispiel: Wann fehlt die Grundlage für die Sperre?
| Monatlicher Abschlag | Offener Betrag | Sperre wegen Zahlungsverzug? |
|---|---|---|
| 85 Euro | 90 Euro | Nein, unter 100 Euro |
| 85 Euro | 130 Euro | In der Regel nein, nicht das Doppelte des Abschlags |
| 85 Euro | 180 Euro | Möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind |
Prüfen Sie deshalb nie nur die große Zahl im Briefkopf. Es zählt, welche Forderung fällig, berechtigt und noch offen ist. Mahnkosten, Sperrkosten oder strittige Beträge sollten Sie gesondert anschauen.
Fristen: Mahnung, Androhung und konkrete Sperrankündigung
Eine rechtmäßige Stromsperre braucht Vorlauf. Erst muss der Anbieter mahnen. Danach muss er die Sperre androhen. Zwischen dieser Androhung und der tatsächlichen Unterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen. Kurz vor dem geplanten Termin muss noch einmal eine konkrete Information folgen.
In der Praxis sollten Sie auf diese Punkte achten:
- Steht im Schreiben klar, wegen welcher Forderung gesperrt werden soll?
- Ist der Rückstand nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- Wurde die Sperre mindestens vier Wochen vorher angedroht?
- Wurde der konkrete Sperrtermin mindestens acht Werktage vorher genannt?
- Enthält das Schreiben Hinweise auf Hilfen, Beratungsstellen und Abwendungsvereinbarung?
Fehlt eine dieser Angaben, sollten Sie schriftlich widersprechen. Kurz. Sachlich. Mit Belegen. Ein Satz wie „Ich widerspreche der angekündigten Stromsperre, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind“ reicht als Start, solange Sie danach die Gründe nennen.
Musterformulierung für den Widerspruch
Ein Widerspruch muss nicht klingen wie ein Anwaltsschreiben. Wichtig sind Datum, Kundennummer, Zählernummer, Grund des Widerspruchs und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Eine knappe Formulierung kann so aussehen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der angekündigten Stromsperre. Nach meiner Prüfung liegen die Voraussetzungen nicht vor, weil [Grund einfügen: Betrag unter 100 Euro / Frist nicht eingehalten / Forderung bestritten / Härtefall]. Bitte setzen Sie die Sperre bis zur Klärung aus und bestätigen Sie mir dies schriftlich. Nachweise füge ich bei.“
Setzen Sie danach keine langen Erklärungen in den Fließtext, wenn Belege stärker sind. Ein Kontoauszug mit markierter Zahlung, ein Foto des Zählerstands oder ein ärztliches Attest sagt mehr als drei Absätze Rechtfertigung.
Abwendungsvereinbarung: Der wichtigste Hebel vor der Sperre
Viele Betroffene warten zu lange, weil sie hoffen, noch irgendwie Geld aufzutreiben. Verständlich. Nur leider läuft währenddessen die Frist. Sobald eine Sperrandrohung kommt, sollten Sie die Abwendungsvereinbarung anfordern oder das zugesandte Angebot prüfen.
Was muss eine faire Abwendungsvereinbarung leisten?
Eine brauchbare Vereinbarung muss realistisch sein. Raten, die Sie nach zwei Wochen wieder reißen, helfen niemandem. Legen Sie dem Anbieter offen, was monatlich möglich ist. Wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag im Spiel sind, können Jobcenter oder Sozialamt unter Umständen helfen, etwa durch ein Darlehen für Energieschulden.
Praktisch sinnvoll ist diese Reihenfolge:
- Aktuellen Rückstand schriftlich anfordern.
- Unstrittigen Teil sofort zahlen, wenn möglich.
- Abwendungsvereinbarung schriftlich verlangen.
- Realistische Rate vorschlagen.
- Bei Sozialleistungsbezug sofort Jobcenter oder Sozialamt einschalten.
- Alle Schreiben, E-Mails und Zahlungsbelege speichern.
Wer tiefer in Stromtarife, Vertragsarten und Anbieterwechsel einsteigen möchte, findet passende Grundlagen in der Kategorie Stromanbieter. Für laufende Kosten hilft auch der Blick auf den eigenen Verbrauch, etwa über die Themen rund um Stromverbrauch.
Was, wenn die angebotene Rate zu hoch ist?
Eine Abwendungsvereinbarung soll die Sperre verhindern, nicht den nächsten Zahlungsausfall vorbereiten. Wenn der Anbieter eine Rate verlangt, die Ihr Haushaltsbudget offensichtlich sprengt, sollten Sie das schriftlich zurückmelden und einen Gegenvorschlag machen. Rechnen Sie nüchtern: Miete, laufender Stromabschlag, Lebensmittel, Medikamente, Fahrtkosten, Unterhalt und unvermeidbare Versicherungen gehören zuerst auf den Tisch. Aus dem Rest ergibt sich die tragfähige Rate.
Hilfreich ist eine kurze Haushaltsrechnung als Anlage. Sie muss nicht perfekt aussehen. Sie muss plausibel sein. Schreiben Sie zum Beispiel: „Ich kann monatlich 35 Euro zusätzlich zum laufenden Abschlag zahlen. Eine höhere Rate würde dazu führen, dass ich die laufenden Abschläge erneut nicht bedienen kann.“ So zeigen Sie Kooperationsbereitschaft und machen zugleich klar, warum ein unrealistischer Plan keine Lösung ist.
Jobcenter, Sozialamt und Darlehen für Energieschulden
Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder einer akuten Notlage kann ein Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt wichtig werden. Energieschulden werden nicht automatisch übernommen, aber in bestimmten Fällen kommt ein Darlehen in Betracht, wenn Wohnung und Versorgung sonst gefährdet sind. Warten Sie damit nicht bis zum Sperrtag. Nehmen Sie die Sperrandrohung, die aktuelle Forderungsaufstellung, Mietvertrag, Einkommensnachweise und Kontoauszüge mit. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Das klingt bürokratisch, rettet im Ernstfall aber Tage.
Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, kann trotzdem eine Schuldnerberatung helfen. Viele Beratungsstellen kennen die Abläufe der regionalen Versorger und wissen, welche Formulierungen wirken. Gerade wenn mehrere Gläubiger im Spiel sind, ist ein geordneter Plan besser als die nächste schnelle Zusage am Telefon.
Härtefälle: Wann eine Stromsperre unverhältnismäßig ist
Eine Stromsperre darf nicht erfolgen, wenn sie unverhältnismäßig wäre. Das ist besonders relevant, wenn im Haushalt Menschen leben, die auf Strom angewiesen sind, um gesund und sicher zu bleiben. Das kann schneller der Fall sein, als viele denken.
Typische Härtefälle im Haushalt
- pflegebedürftige Personen
- schwer erkrankte Menschen
- Säuglinge oder Kleinkinder
- Menschen mit elektrisch betriebenen medizinischen Geräten
- Personen, die Medikamente dauerhaft kühlen müssen
- Haushalte, in denen Heizung, Warmwasser oder Kochmöglichkeit vom Strom abhängen
Wichtig ist der Nachweis. Ein ärztliches Attest, Pflegegrad-Bescheid, Medikationsplan oder eine Bestätigung über ein notwendiges Gerät kann viel bewegen. Schicken Sie Kopien an den Anbieter und bitten Sie ausdrücklich darum, die Sperre wegen besonderer Schutzbedürftigkeit auszusetzen.
Wenn die Rechnung falsch ist: Widerspruch statt Schweigen
Manche Sperrandrohung entsteht nicht aus Zahlungsunwillen, sondern aus Chaos: Zählerstand geschätzt, Abschlag plötzlich verdoppelt, Umzug falsch erfasst, Zahlung nicht zugeordnet. Dann ist Ruhe bewahren gut. Schweigen ist schlecht.
Bestreiten Sie eine Forderung, sollten Sie das nachvollziehbar tun. Schreiben Sie, welcher Betrag falsch ist und warum. Fügen Sie Zählerfotos, Kontoauszüge oder alte Rechnungen bei. Fordern Sie eine korrigierte Abrechnung an. Wenn ein Teil unstrittig ist, zahlen Sie diesen Teil mit eindeutigem Verwendungszweck. So zeigen Sie Zahlungsbereitschaft und nehmen Druck aus der Sache.
Bei auffällig hohem Verbrauch lohnt sich ein systematischer Blick auf Haushaltsgeräte. Unser Beitrag Stromverbrauch von Haushaltsgeräten hilft dabei, typische Kostentreiber einzuordnen. Wer gerade erst in eine Wohnung gezogen ist, findet im Ratgeber Erste Wohnung Strom anmelden die wichtigsten Schritte zur Anmeldung und Zählerklärung.
Was tun, wenn die Stromsperre schon angekündigt wurde?
Wenn der Termin näher rückt, zählt Tempo. Telefonieren kann helfen, doch verlassen Sie sich nicht allein darauf. Halten Sie alles schriftlich fest. Ein Telefonat ist im Streitfall schwer zu beweisen; eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Einwurfeinschreiben ist deutlich stärker.
Sofort-Checkliste gegen die Stromsperre
- Frist prüfen: Liegen zwischen Androhung und Sperrtermin mindestens vier Wochen?
- Betrag prüfen: Sind mindestens 100 Euro offen und ist die Summe hoch genug im Verhältnis zum Abschlag?
- Forderung prüfen: Ist der Betrag fällig, korrekt und nicht bereits bezahlt?
- Härtefall melden: Schutzbedürftigkeit sofort mit Nachweisen mitteilen.
- Abwendungsvereinbarung verlangen: Nicht auf mündliche Zusagen verlassen.
- Beratung einschalten: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, Sozialamt oder Jobcenter kontaktieren.
- Widerspruch senden: Kurz begründen, Belege anhängen, Kopie behalten.
Nach einer Stromsperre: So kommt der Strom wieder zurück
Ist der Strom bereits abgestellt, wird es meist teurer und mühsamer. Neben dem Rückstand können Kosten für Sperrung und Entsperrung anfallen. Trotzdem gilt: Auch dann sollten Sie sofort Kontakt aufnehmen und eine Lösung verlangen. Fragen Sie nach dem genauen Betrag, nach Zahlungswegen, nach Entsperrfrist und nach einer Ratenlösung.
Viele Versorger schalten erst wieder frei, wenn ein bestimmter Betrag eingegangen ist oder eine belastbare Vereinbarung steht. Dokumentieren Sie jede Zahlung. Schicken Sie Zahlungsnachweise direkt an den Anbieter. Wenn Kinder, kranke oder pflegebedürftige Menschen betroffen sind, teilen Sie das erneut mit und legen Sie Nachweise bei.
Kosten für Sperrung und Entsperrung prüfen
Nach einer Unterbrechung tauchen oft zusätzliche Kosten auf: Sperrkosten, Entsperrkosten, Mahnkosten oder Inkassoposten. Nicht jede Position ist automatisch berechtigt. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung. Fragen Sie, welche Kosten vom Netzbetreiber stammen und welche der Lieferant selbst berechnet. Wenn Inkasso eingeschaltet wurde, prüfen Sie besonders genau, ob die Hauptforderung, Nebenforderungen und Gebühren sauber getrennt sind.
Zahlen Sie unklare Zusatzkosten nicht blind, nur weil der Druck groß ist. Der laufende Abschlag und der berechtigte Rückstand sind meist dringlicher. Strittige Gebühren können Sie ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ prüfen lassen. Das ersetzt keine Rechtsberatung, verhindert aber, dass aus jeder unklaren Position sofort ein stillschweigendes Anerkenntnis wird.
Technischer Ablauf: Wer sperrt den Strom tatsächlich?
Der Lieferant beauftragt in der Regel den Netzbetreiber mit der Unterbrechung. Technisch kann die Sperre auf unterschiedliche Weise erfolgen: am Zähler, an der Sicherung, am Hausanschluss oder in bestimmten Fällen über moderne Messsysteme. Die konkrete Ausführung hängt vom Anschluss und vom Netzbetreiber ab.
Den Zugang einfach zu verweigern, löst das Problem selten. Es kann Zusatzkosten verursachen und im schlimmsten Fall zu weiteren rechtlichen Schritten führen. Besser ist, die Sperre vorher formal anzugreifen: Widerspruch, Nachweise, Zahlungsvorschlag, Beratung. Das ist weniger dramatisch und meistens wirksamer.
Mieter, Vermieter und Stromsperre: Sonderfall mit Risiko
Bei Mietwohnungen muss man unterscheiden: Geht es um Ihren eigenen Stromvertrag mit einem Lieferanten, gelten die oben genannten Regeln. Geht es um eine Versorgung, die über den Vermieter läuft, wird es komplizierter. Ein Vermieter darf nicht beliebig Strom abstellen, nur weil es Streit über Miete, Nebenkosten oder Auszug gibt.
Bei gekündigten Mietverhältnissen kommt es stark auf den Einzelfall an. Vor allem im Wohnraummietrecht kann eine eigenmächtige Versorgungssperre rechtswidrig sein. Bei Gewerbemietverhältnissen kann die Bewertung anders ausfallen, wenn das Mietverhältnis wirksam beendet ist und der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Unterbrechung hat. Wer betroffen ist, sollte schnell juristischen Rat holen, weil hier Fristen und Besitzschutz eine große Rolle spielen.
Wie viele Stromsperren gibt es in Deutschland?
Stromsperren sind kein Randphänomen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden 2023 rund 204.441 Stromsperrungen bei Haushaltskunden durchgeführt. Für 2024 meldete die Behörde einen deutlichen Anstieg auf rund 245.000 Fälle. Diese Zahl ist wichtig, weil sie zeigt: Das Thema betrifft nicht nur einzelne Haushalte, sondern Hunderttausende Menschen pro Jahr.
Für die SEO- und Antwortmaschinen-Perspektive lässt sich die Kernaussage knapp formulieren: Eine Stromsperre ist in Deutschland erst erlaubt, wenn Zahlungsrückstand, Mahnung, Sperrandrohung, konkrete Terminankündigung und Verhältnismäßigkeit zusammenpassen. Fehlt nur ein Baustein, kann die Sperre rechtswidrig sein. Genau diese Prüfreihenfolge sollten Betroffene nutzen, bevor sie Geld überweisen, Raten unterschreiben oder den Sperrtermin einfach hinnehmen.
Vorbeugen: So vermeiden Sie eine neue Stromsperre
Nach einer Krise braucht es keinen perfekten Finanzplan. Es braucht einen machbaren. Fangen Sie mit den Stromabschlägen an: Sind sie zu niedrig angesetzt, wirkt der Tarif billig, bis die Nachzahlung kommt. Sind sie zu hoch, fehlt jeden Monat Geld an anderer Stelle. Ein aktueller Zählerstand hilft, den Abschlag realistischer zu berechnen.
Diese Maßnahmen bringen oft mehr als hektisches Sparen kurz vor der nächsten Rechnung:
- Zählerstand monatlich notieren oder fotografieren.
- Abschlag nach Verbrauch anpassen lassen, nicht nach Bauchgefühl.
- Bei Zahlungsproblemen früh eine Stundung oder Ratenzahlung anfragen.
- Stromfresser im Haushalt identifizieren, besonders alte Kühlgeräte, Durchlauferhitzer, Heizlüfter und Stand-by-Verbrauch.
- Tarif und Vertragslaufzeit prüfen, ohne vorschnell in Vorkasse- oder Paketmodelle zu wechseln.
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch genauer verstehen möchten, lesen Sie ergänzend den Überblick zum Stromverbrauch im 2-Personen-Haushalt oder die Tipps zum Stromzähler ablesen. Beides hilft, Nachzahlungen früher zu erkennen.
Kurze Einordnung für schnelle Antworten
Direktantwort: Der Anbieter darf den Strom nicht abstellen, wenn weniger als 100 Euro offen sind, wenn die Sperre nicht mindestens vier Wochen vorher angedroht wurde, wenn der konkrete Termin nicht mindestens acht Werktage vorher angekündigt wurde, wenn eine angenommene Abwendungsvereinbarung eingehalten wird oder wenn die Sperre im Einzelfall unverhältnismäßig wäre.
Praxisregel: Wer eine Sperrandrohung bekommt, sollte zuerst Betrag, Fristen, Forderungsgrund und Härtefälle prüfen. Danach folgt der schriftliche Widerspruch mit Belegen. Erst dann ist klar, ob Zahlung, Ratenplan, Sozialleistungsträger oder Beratung der beste nächste Schritt ist.
FAQ zur Stromsperre
Ab welchem Betrag darf der Strom gesperrt werden?
Eine Sperre wegen Zahlungsverzug ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn weniger als 100 Euro offen sind. Zusätzlich muss der Rückstand in der Regel hoch genug im Verhältnis zum monatlichen Abschlag sein.
Wie lange vorher muss eine Stromsperre angekündigt werden?
Die Sperre muss mindestens vier Wochen vorher angedroht werden. Der konkrete Beginn der Unterbrechung muss Haushaltskunden zusätzlich mindestens acht Werktage vorher angekündigt werden.
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Eine Abwendungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zur Vermeidung der Sperre. Meist besteht sie aus einer zinsfreien Ratenzahlung für Altschulden und der Pflicht, laufende Abschläge weiter pünktlich zu zahlen.
Darf bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Strom abgestellt werden?
Eine Sperre kann unzulässig sein, wenn sie wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Kleinkindern oder medizinisch nötigen Geräten unverhältnismäßig wäre. Betroffene sollten Nachweise sofort schriftlich einreichen.
Was mache ich, wenn die Stromrechnung falsch ist?
Widersprechen Sie schriftlich, nennen Sie den strittigen Betrag und legen Sie Belege bei. Unstrittige Beträge sollten Sie möglichst zahlen, damit keine vermeidbaren Rückstände entstehen.