THG-Quote: Voraussetzungen, Fristen und Prämien richtig vergleichen
Mit der THG-Quote können Halter geeigneter reiner Elektrofahrzeuge einen Erlös aus der Anrechnung einer gesetzlich bestimmten Strommenge erhalten. Die häufig „grüne Prämie“ genannte Auszahlung kommt gewöhnlich von einem Vermarktungsanbieter. Sie ist kein fest zugesagter staatlicher Zuschuss und hat keinen für alle Halter identischen Betrag.
![[Bildinhalt mit KI erstellt] THG-Quote: Voraussetzungen, Fristen und Prämien richtig vergleichen [Bildinhalt mit KI erstellt]](https://stromversorgung.biz/wp-content/uploads/THG-Quote.jpg)
Für eine gute Entscheidung zählen deshalb drei Fragen: Ist Ihr Fahrzeug im betreffenden Jahr anrechenbar? Welche Summe erhalten Sie unter welchen Bedingungen? Und für welches Jahr übertragen Sie Ihre Rechte? Wer nur auf die größte Werbezahl schaut, übersieht leicht Gebühren, Auszahlungsbedingungen oder eine Bindung für weitere Jahre.
Was die THG-Quote mit Ihrem Elektroauto zu tun hat
Unternehmen, die bestimmte Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen deren Treibhausgasintensität nach gesetzlichen Vorgaben mindern. Anrechenbarer Ladestrom ist eine Möglichkeit zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Das Umweltbundesamt prüft die Voraussetzungen und stellt Bescheinigungen aus; der anschließende Quotenhandel ist davon getrennt. Das erläutert das UBA zum Vollzug der THG-Stromanrechnung.
Für die Fahrzeugpauschale wird nicht jede einzelne private Ladesitzung abgerechnet. Grundlage ist ein bekanntgegebener Schätzwert für die anrechenbare Fahrzeugklasse. Ihre tatsächlich gefahrenen Kilometer werden dadurch nicht zu einer individuellen Messung vermiedener Emissionen. Die Prämie ist deshalb auch kein Nachweis, dass Herstellung und Nutzung Ihres Autos insgesamt klimaneutral wären.
Welche Fahrzeuge kommen infrage?
Für den üblichen Antrag eines E-Auto-Halters stehen reine Batterieelektrofahrzeuge im Mittelpunkt. Plug-in-Hybride fallen nicht unter diese Fahrzeugpauschale. Maßgeblich ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Die Anrechnung kann je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Grundlage ist § 7 der 38. BImSchV.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen genügt es nicht, einfach eine freiwillige Zulassung zu beschaffen und daraus einen Anspruch wie bei einem Pkw abzuleiten. Das Gesetz verlangt für die entsprechende Fahrzeugklasse einen eigenen bekanntgegebenen Schätzwert. Prüfen Sie solche Sonderfälle anhand der aktuellen Vorgaben, bevor Sie Kosten verursachen oder eine Vermarktung vereinbaren.
Beim Leasing sollten Sie Zulassungsbescheinigung und Leasingvertrag gemeinsam ansehen. Halter und Eigentümer müssen nicht dieselbe Person sein. Bei Dienstwagen oder Fahrzeugen eines Unternehmens können wiederum andere Personen oder Stellen zuständig sein als der tägliche Fahrer. Eine mündliche Aussage des Verkäufers ersetzt diese Prüfung nicht.
Gebrauchtwagen: Doppelbeantragung vermeiden
Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos klären Sie vorab, ob die Strommenge für das laufende Jahr bereits gemeldet wurde. Ein Halterwechsel schafft keine zweite Jahrespauschale. Lassen Sie die Information zusammen mit dem betreffenden Jahr in die Übergabeunterlagen aufnehmen. So müssen Sie später nicht zwischen Vorhalter und Anbieter nachforschen.
Praktisch hilft eine kurze Fahrzeugübersicht: Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Verpflichtungsjahr, gewählter Anbieter und Datum des Auftrags. Legen Sie die Vertragsbestätigung direkt dazu. Vor einem weiteren Antrag prüfen Sie diese Übersicht, statt sich auf Erinnerungen an eine Werbe-E-Mail zu verlassen.
THG-Quote beantragen: Fristen richtig unterscheiden
Für die Fahrzeugpauschale nach § 7 muss die Mitteilung grundsätzlich bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres erfolgen. Für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 6 nennt das Gesetz dagegen den 28. Februar des Folgejahres. Die unterschiedlichen Fristen stehen in § 8 Absatz 1 der 38. BImSchV.
Die Einreichungsfrist Ihres Vermittlers kann früher liegen. Er benötigt Zeit, um Unterlagen zu prüfen und die Mitteilung vorzubereiten. Ein Upload kurz vor der gesetzlichen Grenze garantiert deshalb keine rechtzeitige Bearbeitung. Orientieren Sie sich bei einem Anbieterauftrag an dessen ausdrücklich genanntem Annahmeschluss für das konkrete Jahr.
Legen Sie den Termin mit einem ausreichenden Puffer in Ihren Kalender. Prüfen Sie nach dem Upload, ob die Unterlagen vollständig angekommen sind oder Nachforderungen bestehen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist nicht zwingend bereits die Bestätigung einer erfolgreichen Zertifizierung.
So vergleichen Sie THG-Anbieter
| Vergleichspunkt | Das sollte eindeutig sein |
|---|---|
| Auszahlungsmodell | Fester Betrag, variable Beteiligung oder vorgezogene Auszahlung |
| Abzüge | Provision, Bearbeitungsentgelt und mögliche weitere Kosten |
| Voraussetzungen | Wann ein Anspruch auf Auszahlung tatsächlich entsteht |
| Zeitraum | Nur das gewählte Jahr oder auch Folgejahre |
| Termin | Verbindliche Fälligkeit oder unverbindliche Schätzung |
| Vertragspartner | Vollständige Unternehmensdaten und erreichbarer Kontakt |
Bei einer festen Prämie prüfen Sie, ob der Betrag bereits verbindlich zugesagt wird oder unter Vorbehalten steht. Eine „bis zu“-Angabe ist kein fester Auszahlungsbetrag. Bei einer variablen Beteiligung interessiert neben dem Prozentsatz auch die Bezugsgröße: Anteil wovon, nach welchen Abzügen und zu welchem Verkaufszeitpunkt?
Eine Sofortauszahlung kann Planung erleichtern, wird aber möglicherweise durch einen geringeren Betrag erkauft. Das ist nicht automatisch schlecht. Vergleichen Sie die tatsächlich zugesagte Summe und die Bedingungen mit einem späteren Auszahlungsmodell. Ein eigener Liquiditätsbedarf kann eine andere Entscheidung rechtfertigen als der Wunsch nach dem höchstmöglichen, aber unsicheren Erlös.
Ein Rechenbeispiel ohne Prämienversprechen
Angenommen, ein variabler Verkauf erzielt 150 Euro und der Anbieter behält 15 Prozent Provision ein. Dann verbleiben 150 × 0,85 = 127,50 Euro, sofern keine weiteren Abzüge vereinbart sind. Ein festes Angebot von angenommenen 130 Euro wäre in diesem Szenario höher. Bei einem anderen Verkaufserlös könnte sich das Verhältnis umkehren.
Diese Zahlen sind frei gewählte Vergleichsannahmen. Sie beschreiben keine aktuellen Angebote und keine erwartbare Prämie. Für Ihre Entscheidung ersetzen Sie sie durch schriftlich vorliegende Konditionen. Rechnen Sie einen unsicheren Jahreserlös nicht als garantierte monatliche Entlastung in eine knappe Fahrzeugfinanzierung ein.
Unterlagen sicher und vollständig übermitteln
Für die reguläre Fahrzeugpauschale wird die Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis benötigt. Nutzen Sie einen nachvollziehbaren Übermittlungsweg des ausgewählten Vertragspartners und prüfen Sie die Datenschutzhinweise. Ein unaufgefordert zugesandter Upload-Link verdient dieselbe Prüfung wie andere Nachrichten, die persönliche Dokumente verlangen.
- Prüfen Sie die Webadresse und das Impressum des Vertragspartners.
- Wählen Sie das korrekte Verpflichtungsjahr und lesen Sie die Vertragslaufzeit.
- Kontrollieren Sie, ob das Fahrzeug bereits bei einem anderen Anbieter angemeldet ist.
- Übermitteln Sie die geforderten, gut lesbaren Nachweise über den vorgesehenen Weg.
- Sichern Sie Auftrag, Konditionen, Eingangsbestätigung und spätere Abrechnung lokal.
Bei Rückfragen sollten Fahrzeug, Jahr und Vorgangsnummer ausreichen, um den Fall zuzuordnen. Senden Sie Dokumente nicht vorsorglich an mehrere Vermittler, nur um verschiedene Angebote zu erhalten. Ein Angebotsvergleich und ein verbindlicher Vermarktungsauftrag sind zwei unterschiedliche Schritte.
Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt bei der Auszahlung?
Die Behörde zahlt Ihnen nicht selbst die beworbene THG-Prämie aus und empfiehlt durch eine Bescheinigung keinen bestimmten Vermittler. Seit der Einführung behördlicher Gebühren können auch Zertifizierungskosten eine Rolle spielen; die aktuelle UBA-Seite erläutert den Gebührenrahmen für Antragsteller. Fragen Sie beim Anbieter, ob solche Kosten bereits in seinem Auszahlungsbetrag berücksichtigt sind.
Bei ausbleibendem Geld hilft eine sachliche Statusanfrage: Fehlt noch ein Nachweis, läuft die behördliche Prüfung oder ist die vertragliche Zahlungsfrist bereits überschritten? Diese Fälle verlangen unterschiedliche Reaktionen. Bewahren Sie die Antworten auf und beziehen Sie sich auf die konkrete Fälligkeitsregel, statt auf eine allgemeine Werbeaussage zur üblichen Bearbeitungsdauer.
THG-Prämie und Steuern
Nach der vom Bayerischen Landesamt für Steuern dargestellten Verwaltungsauffassung unterliegt die Prämienzahlung bei einem Fahrzeug im Privatvermögen als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer. Für betriebliche Fahrzeuge und besondere Dienstwagenkonstellationen gelten andere Einordnungen. Die pauschale Aussage „THG-Prämien sind immer steuerfrei“ wäre daher falsch.
Für die Haushaltsplanung können Sie die Prämie als zusätzliche, vom jeweiligen Vertrag abhängige Einnahme betrachten. Die eigentlichen Fahrkosten bleiben separat: Strom, Versicherung, Wartung und Wertverlust. Mehr Grundlagen finden Sie in unserer Kategorie Elektromobilität; die Unterscheidung zwischen kW und kWh hilft bei Lade- und Verbrauchskosten.
Häufige Fragen zur THG-Quote
Ist die THG-Prämie ein staatlicher Zuschuss?
Nein. Das Umweltbundesamt bescheinigt anrechenbare Strommengen. Ein Erlös entsteht aus deren Vermarktung; die Auszahlung richtet sich nach dem Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter.
Bis wann muss ich die THG-Quote beantragen?
Für die Fahrzeugpauschale nach § 7 gilt grundsätzlich der 15. November des betreffenden Verpflichtungsjahres als gesetzliche Meldefrist. Vermittler können frühere Annahmeschlüsse setzen. Die Frist für öffentliche Ladepunkte ist davon zu unterscheiden.
Kann ich die Quote bei mehreren Anbietern verkaufen?
Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal möglich. Prüfen Sie bestehende Aufträge, bevor Sie einen weiteren Vertrag schließen. Das gilt auch nach einem Halterwechsel im selben Jahr.
Bekommen Plug-in-Hybride die Fahrzeugpauschale?
Die hier beschriebene Pauschale betrifft reine Batterieelektrofahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid fällt nicht darunter. Für Sonderfahrzeugklassen müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Es gibt keinen einheitlich garantierten Betrag. Marktbedingungen, Gebühren, Auszahlungsmodell und Vertragsbedingungen bestimmen den möglichen Erlös. Vergleichen Sie die schriftlich zugesagte Auszahlung für das konkrete Jahr.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen gilt die Prämie nach der dargestellten Verwaltungsauffassung als nicht steuerbare Leistung. Bei Betriebsvermögen oder besonderen Dienstwagenfällen ist eine gesonderte steuerliche Einordnung erforderlich.