Was bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Solarstrom?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, bekannt als EEG, ist ein fundamentales Regelwerk für die Solarstromerzeugung und -verwendung in Deutschland. Es legt die Spielregeln für die Eigenstromversorgung und die Interaktion zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern fest. Seit seiner Einführung im Jahr 2000 hat das Gesetz zahlreiche Überarbeitungen erlebt, wobei die jüngste Anfang 2022 in Kraft getreten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Flexibilität für Anlagen bis 20 kW: Einspeisen oder Eigenverbrauchen?
- Verbesserungen im Mieterstrom: Wie Sie als Mieter profitieren
- Das Lieferkettenmodell und Quartierslösungen: Mehr Möglichkeiten für die Mieterstromversorgung
- Fazit: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz als Schlüssel zu einer nachhaltigen Energiezukunft
Flexibilität für Anlagen bis 20 kW: Einspeisen oder Eigenverbrauchen?
Das EEG erlaubt Betreibern von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 20 kW nun mehr Flexibilität. Sie können wählen, ob sie den gesamten Sonnenstrom ins Netz einspeisen möchten oder nur einen Teil davon. Je nach dieser Entscheidung variiert die Einspeisevergütung, die sie erhalten. Generell gilt: Anlagen, die einen hohen Grad an Eigenverbrauch aufweisen, sind wirtschaftlich vorteilhafter als solche, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen.
Verbesserungen im Mieterstrom: Wie Sie als Mieter profitieren
Die aktuelle Überarbeitung des EEG hat auch den Mieterstrom gestärkt. Es gibt nun einen festen Zuschuss, der nach der Leistung der Photovoltaikanlage gestaffelt ist: 3,79 Cent pro kWh für Anlagen bis zu 10 kW, 3,52 Cent pro kWh für Anlagen von 10 bis 40 kW und 2,37 Cent pro kWh für Anlagen von 40 bis 750 kW. Es sollte jedoch beachtet werden, dass diese Zuschüsse mit dem jährlichen Zuwachs der Photovoltaik in Deutschland korrelieren. Wenn der Zubau insgesamt steigt, sinkt der Zuschuss.
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Das Lieferkettenmodell und Quartierslösungen: Mehr Möglichkeiten für die Mieterstromversorgung
Seit 2021 eröffnet das EEG ein neues Modell, das sogenannte Lieferkettenmodell. In diesem Szenario kauft ein Dienstleister oder Energieversorger den Solarstrom auf, ohne selbst Anlagenbetreiber zu sein. Dieser wird dann zusammen mit dem herkömmlichen Strom an die Mieter vermarktet. Darüber hinaus sind Mieterstrommodelle nun nicht mehr nur auf das einzelne Gebäude beschränkt, auf dem die Solaranlage installiert ist. Jetzt können sie auch innerhalb von Wohnquartieren umgesetzt werden.
Fazit: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz als Schlüssel zu einer nachhaltigen Energiezukunft
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz dient als entscheidender Baustein für die Umstellung auf erneuerbare Energien in Deutschland, insbesondere im Bereich der Solarstromerzeugung. Durch fortlaufende Überarbeitungen und Anpassungen wird es stets auf die aktuellen Bedürfnisse der Anlagenbetreiber und Mieter zugeschnitten. Ob Sie nun eine Photovoltaikanlage betreiben oder Mieter sind, das EEG bietet vielfältige Möglichkeiten, um Ihren Solarstrom optimal zu nutzen und dabei finanziell zu profitieren.